Letzte Aktualisierung: 27.3.2018
1 | Geltungsbereich |
1.1 | Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) sind Grundlage für die Beziehungen zwischen der Adversign Media GmbH, Immermannstraße 12, 40210 Düsseldorf („Adversign Media”) und Ihnen („Kunde”),bezogen auf die viewneo-Produkte. Der Zentrale Mittelpunkt der viewneo-Produkte ist die Digital Sigange Software und damit das Content Management System (im weiteren „CMS“ genannt) welches den Namen „viewneo“ trägt. |
1.2 | Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern. Die Adversign Media GmbH wird keine Verträge nach diesen AGB mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB abschließen. Weitere Informationen zu den Kommunikationsdaten und den gesetzlichen Vertretern der Adversign Media finden Sie im Impressum. |
2 | Registrierung und Vertragsschluss |
2.1 | Die auf der Website vorgehaltenen Dienstleistungen stellen lediglich eine Aufforderung zu einer Angebotsabgabe und noch keine rechtsverbindlichen Angebote dar. Durch die ausdrückliche Bestellung der Dienstleistung durch den Kunden gibt dieser ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch die Adversign Media zustande. Die Bestellung der Dienstleistungen setzt eine wirksame Registrierung des Kunden voraus; der Kunde muss also über ein Kundenkonto verfügen. |
2.2 | Voraussetzung für die Registrierung ist zunächst das Ausfüllen des Registrierungsformulars auf der Plattform; sämtliche von dem Formular als erforderlich abgefragten Daten sind wahrheitsgetreu anzugeben und bei änderungen unverzüglich zu aktualisieren. |
2.3 | Die Registrierung wird durch Adversign Media per E-Mail bestätigt. Dazu wird ein Schlüssel (String als Link zum Klicken) an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Erst durch den Klick auf den darin enthaltenen Link wird der Benutzer freigeschaltet und dadurch die Registrierung abgeschlossen. Falls dieser Link nicht innerhalb von vier (4) Wochen bestätigt wird, werden die eingetragenen Daten gelöscht. |
2.4 | Adversign Media behält sich das Recht vor, Registrierungen abzulehnen. Es besteht also kein Anspruch auf die Registrierung. |
3 | Leistungsbeschreibung / Vertragsgegenstand |
3.1 | Sämtliche Leistungen von Adversign Media im Zusammenhang mit dem Dienst viewneo erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, und es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. |
3.2 | Eventuelle, von dieser AGB abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen des Kunden, werden grundsätzlich nicht Bestandteil des Vertrags. Ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Anderes gilt nur, wenn eine schriftliche Bestätigung durch Adversign Media erteilt wird. |
3.3 | Der Funktions- und Leistungsumfang von viewneo bietet verschiedene Funktionen, die das Veröffentlichen von eigenen oder jedenfalls vom Kunden selbst ausgewählten Inhalten auf vom Kunden betriebenen Digital Signage Systemen ermöglichen. Der genaue Umfang der Funktionen kann auf der Internetseite www.viewneo.com und ihren Unterseiten entnommen werden. a) Mediendatenbank b) Verfügbarkeit per Internet |
3.4 | Lizenz-Modell Adversign Media bietet im Rahmen von viewneo ausschließlich ein Lizenzmodell an, welches sich an der Menge der gebuchten bzw. aktivierten Geräte-Lizenzen orientiert. Eine Einsicht über die im Account aktivierten Geräte-Lizenzen findet der Benutzer nach dem Login in das CMS im Unterpunkt Einstellungen und dort in der Übersicht „Meine Abonnements“. Die Kalkulation der monatlichen oder jährlichen Rechnungen entsprechend des in Punkt 6 dieser AGB erläuterten Preismodells ist immer abhängig von der Anzahl der im Account des Kunden aktivierten Geräte-Lizenzen in Abhängigkeit von der gewählten Software oder Softwareerweiterung. |
4 | Nutzungsrechte und Urheberrecht der durch Adversign bereitgestellten Inhalte |
4.1 | Nutzungsrecht Der Rechteerwerb richtet sich nach der Art des jeweiligen Adversign Media-Materials nach Maßgabe dieser Ziffer 4. |
4.1.1 | Nutzungsrecht für Bildmaterial und Texte An Nachrichtenmaterial und Bildmaterial erwirbt der Nutzer ein einfaches, entgeltliches und zeitlich sowie sachlich begrenztes Nutzungsrecht. Der Nutzer darf Nachrichtenmaterial und Bildmaterial zur zeitlich begrenzten Veröffentlichung durch Wiedergabe nutzen. Dabei ist die Veröffentlichung oder elektronische Speicherung auf vier Wochen nach Auslieferung durch Adversign begrenzt. Die Bearbeitung von Nachrichtenmaterial und Bildmaterial ist dem Nutzer nicht gestattet. |
4.1.2 | Nutzungsrecht für Videomaterial Der Rechteerwerb an Videomaterial unterscheidet sich nach Maßgabe der Darstellung auf der Plattform wie folgt: Im Fall einer dauerhaften überlassung gegen Einmalzahlung erwirbt der Nutzer am jeweiligen Videomaterial ein einfaches, entgeltliches, unbefristetes – also unabhängig von der Laufzeit dieses Vertrages stehendes – aber sachlich begrenztes Nutzungsrecht. Der Nutzer darf Videomaterial zur zeitlich unbegrenzten Veröffentlichung durch Wiedergabe nutzen. Im Fall einer wiederkehrenden Zahlung hingegen erwirbt der Nutzer am jeweiligen Videomaterial ein einfaches, entgeltliches, für die Dauer der Laufzeit der Vereinbarung befristetes und sachlich begrenztes Nutzungsrecht. In jedem Fall sind die Bearbeitung von Videomaterial, sowie die übertragung von Nutzungsrechten (also die Weitergabe des erlangten Nutzungsrechts, verbunden mit dem eigenen Verlust der Berechtigung zur Nutzung) dem Nutzer nur bei solchem Videomaterial gestattet, bei dem Adversign Media diese Rechte ausdrücklich auf der Plattform bei der Beschreibung des jeweiligen Videomaterials einräumt. Klarstellend gilt also, dass der Kunde das Nutzungsrecht nur entsprechend der Beschreibung auf der Plattform weitergeben darf und hierdurch ggf. das eigene Nutzungsrecht verlieren kann. |
4.2 | Urheberrecht Das Urheberrecht am gesamten Adversign Media-Material verbleibt bei Adversign Media oder bei den Drittquellen, soweit diese ausgewiesen worden sind. Der Nutzer ist verpflichtet, das Urheberrecht von Adversign Media oder den entsprechenden Drittquellen durch entsprechende Copyright-Hinweise an geeigneter Stelle deutlich zu machen, sofern nicht bereits Copyright-Hinweise vorhanden sind. Bereits vorhandene Copyright-Hinweise dürfen auch nicht entfernt werden. Der Nutzer hat entsprechend seinen Möglichkeiten das Urheberrecht von Adversign Media und / oder den Drittquellen gegenüber unberechtigter Nutzung Dritter zu schützen. Eine Verwendung des Adversign Media-Materials für andere Zwecke bzw. in anderer Weise ist nicht erlaubt. Bei unberechtigter Nutzung, Duplizierung, Veränderung, Bearbeitung, Umgestaltung oder Weitergabe des Materials sowie Nichtbeachtung des Urhebervermerks hat der Nutzer Adversign Media von allen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch Adversign Media und/oder möglichen Drittquellen bleibt davon unberührt. |
4.3 | Bildmaterial und Videomaterial Bei Verwendung des Bildmaterials und des Videomaterials jeweils ohne die von Adversign Media erstellten Templates ist dieses jeweils deutlich und unverwechselbar mit dem Urheber bzw. Agenturvermerk „Foto: Adversign Media” für Bildmaterial und „Video: Adversign Media” für Videomaterial bzw. mit den entsprechend beigefügten Agenturvermerken zu kennzeichnen, sofern nicht bereits Copyright-Hinweise vorhanden sind. Bei Bildmaterial und Videomaterial wird grundsätzlich nur das einfache Nutzungsrecht am Urheberrecht übertragen. Bildmaterial und Videomaterial, insbesondere solches, auf dem Personen erkennbar sind, darf nur im Zusammenhang mit dem von Adversign Media gelieferten Begleittext (sofern vorhanden) verwendet werden. Adversign Media-Material darf nicht sinnentstellend oder verfälschend verwendet werden. Jegliche Manipulation an Bildmaterial und Videomaterial, die über das normale Maß der Bearbeitung (Ausschnitte, Farbkorrekturen, technische Qualitätsverbesserung) hinausgeht, tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig. Adversign Media übernimmt in einem solchen Fall keinerlei Haftung. Eine Verwendung von Fragmenten aus Adversign Media Meldungen ist nicht gestattet. |
5 | Auslieferung der Inhalte |
5.1 | Bereitstellung in viewneo Der Kunde hat die Möglichkeit, Nutzungsrechte für das Adversign Media Material in viewneo zu erwerben, sodass das entsprechende Material zur Integration in die Sendeschleife bereitsteht. Nutzungsrechte können auf eine bestimmte Anzahl von gleichzeitig einsetzbaren Displays beschränkt sein. Darüber hinaus sind Nutzungsrechte befristet auf die Laufzeit dieses viewneo-Vertrags. |
5.2 | Abruf per Internet Das Abrufen des Adversign Media-Materials ist vollumfänglich Sache des Nutzers. Betreiber der Datenbank bzw. Plattform können Adversign Media selbst oder ein Erfüllungsgehilfe sein. Das Adversign Media-Material als Inhalt der Datenbanken und Plattformen wird laufend aktualisiert. Es bleibt Adversign Media jederzeit freigestellt, die vorhandenen Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen. Der Zugang zu Datenbanken und Plattformen ist nur mit einem gültigen Usernamen und Passwort möglich. |
5.3 | Verantwortlichkeiten Adversign Media übernimmt die Verantwortung für die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit der Übermittlungswege und der korrekten Übermittlung der Inhalte insoweit, wie die Übermittlungswege im Bereich der Infrastruktur von Adversign Media liegen. Die Erreichbarkeit der Datenbanken bzw. Plattformen wird mindestens 98 % im Monat betragen. Adversign Media kann jedoch nicht dafür einstehen, dass durch die Benutzung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können. Der Nutzer wird gemäß Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass Adversign Media und Erfüllungsgehilfen die Nutzerdaten bzw. Logfiles in maschinenlesbarer Form speichern und im Rahmen der Zweckbestimmung des zum Nutzer bestehenden Vertragsverhältnisses verarbeiten. Einzelheiten der Recherchen in den Datenbanken werden vertraulich behandelt. Der Empfang von aktiv übermittelten Diensten, der Abruf Adversign Media sowie die Integration und Veröffentlichung des Adversign Media-Materials ist ausschließlich Sache des Nutzers. |
6 | PreiseDie jeweils gültigen Preise für die Hardware, Geräte-Lizenzen und Sofwareerweiterungen ergeben sich aus der jeweils auf unserer Website https://www.viewneo.com sowie im CMS verfügbaren Preislisten. Die jeweiligen Rechnungen an den Kunden werden je nach gewähltem Plan monatlich oder jährlich über den entsprechenden Leistungszeitraum und gebuchten bzw. gekauften Produkten erstellt. Wenn innerhalb des Leistungszeitraums weitere Produkte (Gerätelizenzen oder Softwareerweiterungen) gebucht werden, so werden diese für die zunächst restliche Laufzeit berechnet und beim nächsten Rechnungsintervall in voller Höhe dem Kunden mit dem von ihm gewählten Zahlungsmittel (Kreditkarte oder SEPA Lastschriftmandat) in Rechnung gestellt und entsprechend belastet. Darüber hinaus trägt der Nutzer die eigenen Kosten (Vorhaltung der Internet-Anbindung, ggfs. Traffic-basierte Abrechnung des eigenen Providers etc.) für den Bezug des Materials. |
7 | Geheimhaltung |
7.1 | Der Kunde hat die ihm mitgeteilten Zugangsdaten (Benutzerkennung, Passwort) vertraulich zu behandeln. Er ist für die Geheimhaltung und den Schutz der Zugangsdaten selbst verantwortlich und wird diese geheim halten, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Adversign Media mit Ausnahme der nach Ziffer 8.1 vorgesehenen Möglichkeiten nicht weitergeben, keine sonstige Kenntnisnahme durch Dritte dulden oder ermöglichen und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen. Der Nutzer ist für die über den Zugang getätigten Abrufe selbst verantwortlich. Sollten die Zugangsdaten durch Verschulden des Nutzers missbraucht werden, so haftet dieser für den entstandenen Schaden. |
7.2 | Der Kunde wird bei einem Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten oder einem entsprechenden Verdacht dies Adversign Media unverzüglich per E-Mail unter der E-Mail-Adresse support@viewneo.com anzeigen. |
8 | Rechteeinräumung |
8.1 | Adversign Media räumt dem Kunden ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung von viewneo für die Laufzeit des Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, viewneo auf dem zentralen Server von Adversign Media zu nutzen. Klarstellend gilt, dass der Kunde Dritten keine wirtschaftlich eigenständige Nutzung gestatten darf, gleichwohl jedoch seine Zugangsdaten insoweit externen Dienstleistern, wie etwa Werbeagenturen oder anderen Dritten zur Verfügung stellen darf, wie sie für den Kunden Aufgaben erfüllen. Ausgenommen von dieser Regelung und bezogen auf die Übertragung und die Unterlizenzierbarkeit ist die viewneo Enterprise Edition. Bei dieser Edition ist es ausdrücklich gestattet, viewneo zu kommerziellen Zwecken weiter zu veräußern. Mit der im Funktionsumfang im Professional-Paket enthaltenen Benutzerverwaltung (bei Buchung einer Geräte-Lizenz) kann der Kunde dazu seinen eigenen Mitarbeitern oder von Ihm beauftragten Dritten Nutzeraccounts einrichten. |
8.2 | Soweit Adversign Media während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades von viewneo durch Implementierung auf dem eigenen Server bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht für diese in gleicher Weise. Adversign Media ist zur Bereitstellung neuer Versionen, Upgrades oder Updates jedoch nicht verpflichtet, soweit dies nicht zur Mängelbeseitigung zwingend erforderlich ist. |
9 | Preise und Zahlung |
9.1 | Die jeweils gültigen Preise sowohl für viewneo selbst als auch für optionales Adversign Media Material bzw. Softwareerweiterungen ergeben sich aus der im Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses auf unserer Webseite www.viewneo.com oder im CMS wie oben beschrieben unter Punkt 3.4 genannten Preise. Alle genannten Preise gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. |
9.2 | Zahlungen können je nach Produkt unterschiedlich auf nachfolgenden Wegen geleistet werden: per Kreditkarte, per SEPA Lastschriftmandat, per Rechnung / Vorkasse und PayPal. |
9.3 | Im Falle der wiederkehrenden monatlichen oder jährlichen zu vergütenden Nutzung von viewneo, sprich den Geräte-Lizenzen oder den jeweiligen Softwareerweiterungen, wird die jeweilige monatliche Vergütung zu Beginn des Vertrages im Voraus für die vollständige Mindestlaufzeit berechnet. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit wird die jeweilige monatliche Vergütung zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats fällig und per SEPA Lastschriftmandat oder Kreditkarte abgebucht. Sollten innerhalb der Mindestlaufzeit weitere Geräte-Lizenzen oder Softwareerweiterungen gebucht werden, so werden diese anteilig für die restliche Mindestlaufzeit berechnet und bei der nächsten Verlängerung automatisiert mit berechnet. |
9.4 | In Bezug auf die grundsätzlich monatlich zu vergütende Nutzung von möglicherweise lizenziertem Adversign Media Material (vgl. Ziffer5.2 ) und im Falle einer ggfs. monatlich zu vergütenden Nutzung von viewneo selbst wird die jeweilige monatliche Vergütung zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats fällig. Andere Entgelte/Vergütungen werden nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung beim Kunden fällig. |
9.5 | Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Der Kunde kann Forderungen aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Adversign Media an Dritte abtreten. |
10 | Verzug |
10.1 | Während eines Zahlungsverzugs des Kunden ist Adversign Media berechtigt, den Zugang zu viewneo zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Vergütung zu zahlen. Die Sperrung wird erst wieder aufgehoben, wenn der Kunde die Zahlung nachholt. |
10.2 | Kommt der Kunde mit einer Frist von 21 Tagen und dreimaliger schriftlicher Aufforderung (E-Mail genügt) seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach bzw. die von ihm ausgewählte Bezahlmethode konnte nicht angewendet werden, so ist Adversign Media berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe eines Viertels der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen Gebühr zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger zu setzen, wenn Adversign Media einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. |
10.3 | Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleibt Adversign Media vorbehalten. |
11 | Anpassungen und Leistungsänderungen |
11.1 | Adversign Media ist grundsätzlich bereit, über die existierenden Leistungen hinaus neue Möglichkeiten zu entwickeln. Dazu bedarf es dann jedoch einer Einigung im Einzelfall; Adversign Media schuldet unter diesem Vertrag keine Anpassungsleistungen bisher vorhandener Merkmal von viewneo. |
11.2 | Adversign Media kann die Leistungen von viewneo jederzeit in einer für den Kunden zumutbaren Weise ändern. Die änderung ist zumutbar, wenn sie aus einem von Adversign Media nicht zu vertretenden Grund erforderlich wird, wie z. B. bei Störung der Leistungserbringung durch Subunternehmer oder den Hosting-Partner, und die Leistungsmerkmale, wie in Leistungszusammenfassung und Benutzerdokumentation beschrieben, weiterhin erfüllt sind. Adversign Media wird den Kunden auf die änderung mindestens sechs (6) Wochen vor dem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail hinweisen. |
11.3 | Unabhängig hiervon ist Adversign Media jederzeit berechtigt, das Leistungsangebot oder Teile desselben zu ändern oder zu ergänzen, die keine wesentlichen Bestandteile des Vertrags betreffen. Adversign Media wird dem Kunden die änderung oder Ergänzung spätestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder per E-Mail ankündigen. Der Kunde kann den änderungen innerhalb einer angemessenen Frist ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per Email widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so werden die änderungen und Ergänzungen Vertragsbestandteil. Adversign Media wird den Kunden in der änderungsmitteilung ausdrücklich auf die Folgen seines Verhaltens hinweisen. Widerspricht der Kunde der änderung fristgerecht, kann Adversign Media den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen. |
11.4 | Im Falle von Vertragsverletzungen durch den Kunden kann Adversign Media unbeschadet sonstiger Ansprüche die Bereitstellung von viewneo ohne Einhaltung einer Frist einstellen bzw. Zugänge sperren, sofern die Vertragsverletzung nach schriftlicher Setzung einer angemessenen Frist (Abmahnung) nicht beseitigt wird. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche behält sich Adversign Media ausdrücklich vor. |
12 | Leistungsverweigerungsrecht der Adversign MediaWird die vertragsgemäße Nutzung der Vertragssoftware ohne Verschulden von Adversign Media durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist Adversign Media berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. Adversign Media wird den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt. |
13 | Beschränkung der Gewährleistung auf die gesetzlichen Bestimmungenüber die in diesen AGB ausdrücklich genannten, bestehen Ansprüche und Rechte des Kunden wegen Mängeln der vertraglichen Leistungen nicht, soweit Adversign Media nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen weitergehend haftet. |
14 | Haftung |
14.1 | Adversign Media haftet unabhängig vom Rechtsgrund ausschließlich für Schäden, die Adversign Media, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder im Falle der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht einfach fahrlässig verursachen. Vertragswesentlich ist jede Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages gerade ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. |
14.2 | Im Falle von einfacher oder grober Fahrlässigkeit nach Ziffer 14.1 ist die Haftung beschränkt auf typische Schäden, welche im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren. |
14.3 | Die Haftung von Adversign Media aufgrund der Verletzung einer ausdrücklich gewährten Garantie, für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz oder für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Der Nutzer hat aktiv an einer Schadensminderung mitzuwirken. |
14.4 | Im Falle eines Datenverlusts ist die Haftung von Adversign Media nach Ziffer 13.1 beschränkt auf die typischen Wiederherstellungskosten, welche entstehen, wenn regelmäßig dem Risiko angemessene Sicherungskopien erstellt werden. |
14.5 | Im übrigen ist die Haftung von Adversign Media – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB und für Schäden, die durch unbefugten Zugriff Dritter beim Nutzer entstehen. |
15 | Laufzeit und Kündigung |
15.1 | Der Kunde kann bzgl. der Laufzeit des Vertrages zwischen einer monatlichen oder einer jährlichen wählen. Einsicht über die Laufzeit findet er im CMS und dem unter Punkt 3.4 näher beschriebenen Weg. |
15.2 | Der Vertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der Adversign Media zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde Nutzungsrechte von Adversign Media dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattetem Maß hinaus nutzt, rechtswidrige Inhalte, die entweder Buß- und/oder Strafsanktionen begründen oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzen einpflegt und/oder die Verletzung auf eine Abmahnung von Adversign Media hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt. |
15.3 | Die Kündigung muss nicht schriftlich bzw. in Textform erfolgen. Hierfür reicht eine Klick auf den Button “Account löschen” bzw. „Abonnement kündigen“ im CMS in der viewneo Konto-Verwaltung oder in den Einstellungen unter „Mein Abonnement“ gefolgt von der Eingabe des einen Passworts. Durch die Kündigung mit einer Frist von mindestens einem Tag werden sämtliche Abonnements des jeweiligen Accounts unwiderruflich gelöscht und bei der Löschung des Account werden auch sämtliche Daten und Einstellungen innerhalb des Accounts unwiderruflich gelöscht. |
15.4 | Im Falle einer Kündigung wird Adversign Media den Zugang deaktivieren. Der Kunde muss die Nutzung der Software aufgeben. |
16 | Schlussbestimmungen |
16.1 | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für den Fall von gerichtlichen Auseinandersetzungen ist Düsseldorf als Gerichtsstand vereinbart. |
16.2 | Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. |
16.3 | Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. |
16.4 | Im Falle von Abweichungen gilt die deutsche Sprachfassung; die englische übersetzung dient allein dem besseren Verständnis. |
1 | Gegenstand dieses Absatzes ist der Betrieb einer viewneo Enterprise Lizenz, ggf. als White-Label Version. |
2 | Der Lizenznehmer einer Enterprise-Lizenz erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit das nicht übertragbare einfache Nutzungsrecht an der erworbenen viewneo Enterprise Lizenz. Eine Veräußerung von Unterlizensierung wird für diese spezielle Lizenzform (Enterprise-Lizenz) ausdrücklich vereinbart, jedoch mit folgenden Einschränkungen:
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3 | Im Falle der Enterprise-Lizenz steht dem Lizenznehmer bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund oder sonstigen Gründen, kein Anspruch auf einen Ausgleich oder eine Entschädigung für die Schaffung eines Kundenstammes zu, insbesondere kein Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB in direkter oder analoger Anwendung. |
4 | Sollte Adversign festellen, dass der Lizenznehmer den ihm in der Mediendatenbank zur Verfügung gestellten Speicherplatz für nicht Digital Signage übliche Zwecke verwendet, sondern in beliebiger anderer Form missbraucht ist Adversign umgehend dazu berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen und sämtliche Zugänge zu sperren. Der Lizenznehmer kann aus dem Vorgehen keine Ansprüche gegenüber Adversign wirksam machen. |
5 | Der Kunde als auch der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Ebenso wenig ist der Kunde als auch der Lizenznehmer berechtigt, gegen Ansprüche von Adversign aufzurechnen, wenn seine Forderung nicht gerichtlich festgestellt oder von Adversign ausdrücklich anerkannt ist. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden als auch dem Lizenznehmer nur zu, soweit sie auf demselben Rechtsverhältnis beruhen und sofern sie zuvor genannte Voraussetzungen erfüllen. |
6 | Alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung unterliegen einer Verjährungszeit von 12 Monaten, beginnend mit der Kenntnis der den Anspruch begründenden Umstände. |